AGB –
Diplom-Lebensmittelchemiker Dr. rer.
nat. Jörg Häseler
staatl. gepr. Lebensmittelchemiker
Hussitenstraße 57
13355 Berlin
Tel.: +49 - 30 - 463 37 63
Mobil: +49 - 172 - 314 72 07
E-Mail: jottha@gmx.de
Internet:
www.jottha.info
0 Dr.
Jörg Häseler ist selbstständiger, allein haftender Korrektor und Lektor,
im Folgenden Auftragnehmer genannt.
1 Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr mit den Kunden und dem Auftragnehmer. Die AGB werden
vom Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, durch die
Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der
Geschäftsverbindung.
1.2 Ein Servicevertrag kommt zustande, wenn der zu korrigierende oder zu
lektorierende Text dem Auftragnehmer zugegangen ist und der
Auftragnehmer den Auftrag angenommen hat. Da der Auftragnehmer das
Korrektorat und das Lektorat als Dienstleistungen zum Vorteil des Kunden
versteht, findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich
Dienstvertragsrecht im Sinne der §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3 Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen: Ziel der primären
Leistungserbringung des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung
aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Die
durchgeführten Korrekturen umfassen ein übliches Korrektorat. Das
bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter
Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik geprüft wird und dass
diese Korrekturen auf eine Art und Weise gekennzeichnet werden, dass sie
für den Auftraggeber nachvollziehbar sind.
Stilistische Änderungen in größerem Umfang sowie ein Lektorat
(inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz)
gehören nicht zum Korrektorat durch den Auftragnehmer und verstehen sich
als zusätzliche Dienstleistung (s. auch 3.3 und 6.6 f.).
Der Auftraggeber ist sich des Umstandes bewusst und erkennt ausdrücklich
an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich
mehr als zehn Rechtschreib- und/oder Zeichensetzungs- und/oder
Grammatikfehler pro Seite) sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter
hoher Zeitdruck beim Korrigieren seitens des Auftragnehmers das
Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen können, so dass auch nach
Abschluss des Korrektorates immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im
oben genannten Sinne verbleiben kann. Die Grenze für die maximal
tolerierbare Fehlermenge ist unter Punkt 6 (6.2 und 6.3) geregelt und
wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt.
2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zunächst mitzuteilen, wofür er den
korrigierten Text verwenden will, z. B. ob er einem Zweck dienen soll,
bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch den damit befassten
Korrektor von Bedeutung ist (z. B. für rechtliche Zwecke oder
Patentverfahren). Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten
Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er in Auftrag
gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche
auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer. Sofern der Auftraggeber die
Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem
Auftragnehmer, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen
Unterlagen dafür, bekannt geben, ebenso Sprachvarianten.
Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN
abweichen und nicht korrigiert/lektoriert werden sollen, bedürfen einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers.
Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten
nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend
machen, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht entsprechend seinen
Wünschen ausgeführt.
3 Honorare (Preise)
3.1 Die Honorare (Preise) für die Korrektur- und Lektoratsdienstleistung
bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Auftragnehmers. Sie
behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine
Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Gewährte Preise und
Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft
unbestätigt gelten. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht
eine Seite dem Umfang von 30 Zeilen à 60 Anschläge, sie umfasst also
insgesamt 1.800 Anschläge inkl. Leerzeichen und Fußnoten.
3.2 Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen
Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder
Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Für
Express- und Wochenendarbeiten werden dem Auftraggeber für das
Korrektorat und Lektorat Zuschläge in Höhe von 0,75 € pro 1.800 Zeichen
und für Redaktion und Recherche in Höhe von 25 % in Rechnung gestellt.
3.3 Für Leistungen wie stilistische Korrekturen in größerem Umfang oder
ein Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer
Stringenz) vereinbaren der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragter
selbstständiger Korrektor/Lektor stellvertretend mit dem Auftragnehmer
ein zusätzliches Honorar (s. auch 6.6 f.).
4 Lieferung
4.1 Hinsichtlich der Frist für Lieferung des korrigierten/lektorierten
Textes sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist
das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer
angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein
ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der
Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu
liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstext und alle
erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden
diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die
Lieferfrist angemessen.
4.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur
dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe
ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen
des Punktes 4.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des
Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich
oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
4.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung
entsprechend der Versandart, in der der Text dem Auftragnehmer oder
einem von ihm beauftragten selbstständigen Korrektor/Lektor zugegangen
ist.
4.4 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der
Auftraggeber.
4.5 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber
dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des
Korrektur-/Lektoratsauftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine
Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Der
Auftragnehmer hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht
vertragswidrig verwendet werden können.
5 Höhere Gewalt
5.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den
Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt
sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag
zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für
bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
5.2 Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse,
die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag
vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
6 Haftung für Mängel (Gewährleistung)
6.1 Der Auftragnehmer haftet generell nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine
fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder
Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder
unvollständige Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom
Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in hinreichender Form
schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die
Korrekturen/Lektoratsarbeiten so sorgfältig auszuführen, dass sich
möglichst keine Fehler im Text mehr finden. Unbesehen davon (vgl. auch
1.4) gilt die Leistung des Korrektorates/ Lektorates auch dann noch als
erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der
Korrekturen/Lektoratsarbeiten durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler
(Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf vier Seiten
nachweisbar ist (zur Definition des Seiten-Begriffs siehe 3.1,
maßgeblich für die Berechnung ist immer die gesamte korrigierte
Textmenge).
6.3 Sollen vom Auftragnehmer oder von einem durch ihn beauftragten
Korrektor auf Wunsch des Auftraggebers im Durchschnitt mehr als 40
Seiten pro Tag korrigiert werden oder liegt das Fehleraufkommen des
Ausgangstextes schon bei durchschnittlich über zehn Fehlern
(Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro zu korrigierender
Seite, so gilt die Leistung des Korrektorates auch dann noch als
erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen nicht mehr als
durchschnittlich ein Fehler im beschriebenen Sinne (Rechtschreibung,
Zeichensetzung und Grammatik) pro drei Seiten nachweisbar ist (zur
Definition des Seiten-Begriffs siehe 3.1, maßgeblich für diese
Berechnung ist ebenfalls immer die gesamte korrigierte Textmenge).
6.4 Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik)
nach Abschluss des Korrektorates im Text und übersteigt die im Text
verbliebene Fehlermenge das beschriebene Maß, so hat der Auftraggeber
sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch
innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu
reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der
korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Ein reines
Übermitteln des Textes von Seiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es
fänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend im Sinne
von 6.1. Stattdessen hat der Auftraggeber die im Text verbliebenen
Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text zu
markieren, so dass die Berechtigung des Einwandes und die im Text
verbliebene Fehlermenge vom Auftragnehmer nachvollzogen werden können.
6.6 Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen
Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge
und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine
Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.
6.7 Ein mangelhaftes Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich
Stimmigkeit und logischer Stringenz) ist vom Auftraggeber ebenfalls
umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich
gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf
des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt
wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand,
so gilt das Lektorat als genehmigt. Kann der Auftragnehmer gegenüber dem
Auftraggeber nach der Reklamation hinsichtlich eines mangelhaften
Lektorates nicht glaubhaft nachweisen, dass dessen Einwände unberechtigt
waren, verliert der Auftragnehmer entsprechend der Bedeutung des Mangels
zu seiner Gesamtdienstleistung seine für die Zusatzleistung des
Lektorates vereinbarten zusätzlichen Honoraransprüche. Die
Honoraransprüche des Auftragnehmers hinsichtlich des erbrachten
Korrektorates bleiben hiervon unberührt.
6.8 Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw.
unverständlicher Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.
6.9 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei
Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei
Mängelhaftung.
6.10 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen,
die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der
Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber
empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem
besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt
auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen
Dokumenten.
6.11 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die
Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine
Haftung übernommen.
6.12 Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und
dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der
Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer für die
Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht
zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.5
sinngemäß.
6.13 Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail,
Modem usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei
entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen,
Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden
des Auftragnehmers vorliegt.
7 Schadenersatz
7.1 Als Schadenersatz bei vorliegenden mehr als einem Fehler auf vier
Seiten bzw. einem Fehler auf drei Seiten bei mehr als zehn Fehlern pro
Seite im Ausgangsdokument (vgl. 6.3) werden maximal 25 % vom
Auftragsvolumen festgesetzt. Die Fehler sind vom Auftraggeber
schriftlich nachzuweisen. Ausgenommen von dieser Beschränkung des
Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder
Folgeschäden besteht nicht.
Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht
gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des
Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.
7.2 Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für
Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der
Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle
ersetzt.
8 Zahlung
8.1 Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die
Korrektur/das Lektorat nach der Fertigstellung der Korrektur/des
Lektorats. Der Kunde erhält eine Rechnung auf dem Postweg oder per
E-Mail. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu
verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die
Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist
Abholung vereinbart und wird der korrigierte Text vom Auftraggeber nicht
zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der
Korrekturfassung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
8.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent
über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen
Basiszinssatz p. a. in Anrechnung gebracht. Falls dem Auftragnehmer ein
höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt,
diesen geltend zu machen.
8.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die
Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch
für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe
Punkt 4.1). Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber
keinerlei Rechtsansprüche.
9 Verschwiegenheitspflicht
9.1 Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er sichert
die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine
100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die
Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und
-nehmer (E-Mail), leider nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer
haftet für solche Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des Kunden ist
der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien
des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.
9.2 Der
Geschäftsinhaber behält es sich vor, ausgewählte Firmennamen in seine
Referenzenliste (www.jottha.info) aufzunehmen. Wünscht der Auftraggeber
keine Auflistung, so hat er es schriftlich mitzuteilen (jottha@gmx.de).
10 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten
oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin. Auf das
Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber
findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen
Kaufgesetze Anwendung.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Der Kunde teilt dem Auftragnehmer alle Änderungen und Ergänzungen,
die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der
E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung)
auswirken, unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (unter Benutzung des
Kontaktformulars auf der Webseite) mit.
11.2 Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle
Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für
eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
11.3 Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die
Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame
oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare
Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten
kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der
Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in
seinen übrigen Teilen verbindlich.
Stand: 18.05.2010 |